Rechtsprechung
   VG München, 11.08.2009 - M 21 K 07.3596   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,72965
VG München, 11.08.2009 - M 21 K 07.3596 (https://dejure.org/2009,72965)
VG München, Entscheidung vom 11.08.2009 - M 21 K 07.3596 (https://dejure.org/2009,72965)
VG München, Entscheidung vom 11. August 2009 - M 21 K 07.3596 (https://dejure.org/2009,72965)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,72965) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ruhegehaltsfähige Dienstzeit; Anerkennung eines Hochschulstudiums ...; Verhältnis von § 85 BeamtVG zu § 12 b BeamtVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.11.2000 - 2 C 23.99

    Ruhegehaltfähige Dienstzeit, Verfassungsmäßigkeit der Nichtberücksichtigung

    Auszug aus VG München, 11.08.2009 - M 21 K 07.3596
    Soweit die Rechtsprechung bisher zu einer Wirkung des § 12 b BeamtVG kam, standen die Beamten zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Anerkennung von Vordienstzeiten, soweit ersichtlich, in einem Beamtenverhältnis, welches erst nach dem 31. Dezember 1991 begründet wurde (so etwa die von den Parteien ins Verfahren eingeführte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.11.2000, DVBl 2001, 735 = ZBR 2001, 210; aber auch OVG Lüneburg vom 28.4.1999, Schütz/Maiwald ES/C II 1.6 Nr. 2; VGH Kassel vom 13.11.2007, Az.: 1 UE 438/07 - Juris; VG Dresden vom 4.4.2006, LKV 2007, 141).
  • VGH Hessen, 13.11.2007 - 1 UE 438/07

    Zur Anerkennung ruhegehaltsfähiger Vordienstzeiten eines Professors in der DDR

    Auszug aus VG München, 11.08.2009 - M 21 K 07.3596
    Soweit die Rechtsprechung bisher zu einer Wirkung des § 12 b BeamtVG kam, standen die Beamten zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Anerkennung von Vordienstzeiten, soweit ersichtlich, in einem Beamtenverhältnis, welches erst nach dem 31. Dezember 1991 begründet wurde (so etwa die von den Parteien ins Verfahren eingeführte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.11.2000, DVBl 2001, 735 = ZBR 2001, 210; aber auch OVG Lüneburg vom 28.4.1999, Schütz/Maiwald ES/C II 1.6 Nr. 2; VGH Kassel vom 13.11.2007, Az.: 1 UE 438/07 - Juris; VG Dresden vom 4.4.2006, LKV 2007, 141).
  • VG Dresden, 04.04.2006 - 11 K 18/03

    Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten von ehemaligen DDR-Bediensteten;

    Auszug aus VG München, 11.08.2009 - M 21 K 07.3596
    Soweit die Rechtsprechung bisher zu einer Wirkung des § 12 b BeamtVG kam, standen die Beamten zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Anerkennung von Vordienstzeiten, soweit ersichtlich, in einem Beamtenverhältnis, welches erst nach dem 31. Dezember 1991 begründet wurde (so etwa die von den Parteien ins Verfahren eingeführte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.11.2000, DVBl 2001, 735 = ZBR 2001, 210; aber auch OVG Lüneburg vom 28.4.1999, Schütz/Maiwald ES/C II 1.6 Nr. 2; VGH Kassel vom 13.11.2007, Az.: 1 UE 438/07 - Juris; VG Dresden vom 4.4.2006, LKV 2007, 141).
  • VG München, 26.07.2013 - M 21 K 11.6227

    § 85 Abs. 12 BeamtVG kommt klarstellende Bedeutung nur für Versorgungsfälle zu,

    Wegen der Sachverhaltsdarstellung wird zunächst auf das zwischen denselben Beteiligten ergangene Urteil der Kammer vom 11. August 2009 (Az. M 21 K 07.3596) Bezug genommen, mit dem unter Abweisung der Klage im Übrigen (Verpflichtungsbegehren) der Bescheid der Oberfinanzdirektion ... vom ... März 2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom ... August 2007 aufgehoben wurde, soweit er die Anerkennung der Zeit des Studiums des Klägers an der Technischen Hochschule ... als ruhegehaltfähige Dienstzeit zum Gegenstand hatte, und die Beklagte verpflichtet wurde, über die Anerkennung dieser Zeit als ruhegehaltfähige Dienstzeit unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu entscheiden.

    Insofern gilt für die Zeit nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 BeamtVG nichts anderes wie für die im Verfahren M 21 K 07.3596 streitige Zeit nach § 12 BeamtVG.

    Soweit in der Gesetzesbegründung zu § 85 Abs. 12 BeamtVG (BT-Drs. 17/7142 vom 26.09.2011, S. 34) von einer "Klarstellung" die Rede ist, bewirkt die Verwendung dieses Begriffes nicht die von der Beklagten erheischte Anwendbarkeit des § 12b BeamtVG auf vor dem 22. März 2012 eingetretene Versorgungsfälle gleichsam "seit jeher", da diese Vorschrift, wie durch das Kammerurteil vom 11. August 2009 (a.a.O.) und den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 19. Januar 2011 (a.a.O.) klargestellt wurde, nach dem bisherigen Recht auf die Fälle des § 85 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG gerade nicht anwendbar war (wie VG Berlin vom 29.03.2012, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.03.2014 - 7 B 4.14

    Beamtenversorgungsrecht; maßgebliches Recht; Eintritt des Versorgungsfalls;

    1.2; Plog/Wiedow, Bundesbeamtengesetz, Stand: Januar 2014, § 12b BeamtVG Rn. 12 unter Bezugnahme auf das angefochtene Urteil; Strötz in: Fürst, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Richterrecht und Wehrrecht, Band I, Stand: Dezember 2013, § 12b BeamtVG Rn. 7; VG München, Urteil vom 11. August 2009 - M 21 K 07.3596 - juris Rn. 33; Bayer. VGH, Beschluss vom 19. Januar 2011 - 14 ZB 09.2356 - juris Rn. 3 f.).
  • VG Berlin, 29.03.2012 - 5 K 76.11

    Berücksichtigungsfähigkeit von in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR)

    27 Da der Kläger bereits im Oktober 1977, also (weit) vor dem 31. Dezember 1991, in das Beamtenverhältnis berufen wurde, kommt damit die erst 1994 eingeführte Ausschlussregelung des § 12b BeamtVG nicht zur Anwendung, weil sie nicht zu dem bis zum 31. Januar 1991 geltenden Recht gehört (vgl. VG München, Urteil vom 11. August 2009 - M 21 K 07.3596 -, BayVGH, Beschluss vom 19. Januar 2011 - 14 ZB 09.2356 -, beide juris; sowie Brinktrine/Dürrschmidt, in: Kugele, BeamtVG, 2011, § 12b Rn. 4; Schmalhofer/Zahn in: Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, BeamtVG, Stand: April 2008, Erl. 1.2 zu § 12b).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht